Passwesen

Allgemeines

Die Abgabe der Dokumente erfolgt über den Mannschaftsverantwortlichen über die Ablage im Ballraum. Bei Problemen nehmen Erziehungsberechtigte bitte Kontakt mit dem Mannschaftsverantwortlichen auf.

 

Infos zum digitalem Passbild

Formalien: BT-Trikot & weißer Hintergrund

Dateiname: Name_Vorname_Geburtsdatum.png / .jpg


    1. Neuausstellung

    1.1. Vereinswechsel

    1.2. Reaktivierung abgemeldeter Spieler*innen

    1.3. Korrekturen, Namensänderungen


    2. Erstausstellung

    2.1. Deutsche oder Ausländer*innen bis zum 9. oder ab 19. Lebensjahr*)

    2.2. Ausländer*innen zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr*)

     

    *) Bei Erstausstellungen für Ausländer*innen wird zunächst über den DFB ein Freigabeantrag gestellt. Frühestens nach 30 Tagen kann das Spielrecht erteilt werden.


    3. Zweitspielrecht

    3.1. Junior*innen

    Mögliche Begründungen:

    • Stammverein hat keine Mannschaft in der Altersklasse gemeldet
    • Stammverein verfügt über zu viele Spieler*innen
    • Wechselnder Aufenthaltsort (z.B. wegen getrennt lebender Eltern)
    • Keine Jungen- und Mädchenmannschaft (nur Juniorinnen)
    • Keine leistungsgerechte Jungen- und Mädchenmannschaft (nur Juniorinnen)

    3.2. Senior*innen (Spiele auf Kreisebene außer Kreispokal, im Frauen-Bereich auf Kreis- oder Verbandsebene)

    Nachweise:

    • Nachweis über die Zugehörigkeit: Student*in, Berufspendler*in oder einer vergleichbaren Personengruppe (Studienbescheinigung, schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, o. ä.) 
    • Die Entfernung vom Stammverein zum Zweitverein beträgt mindestens 100 Kilometer (Ausdruck Online-Routenplaner)
    • Schriftliche Zustimmung des Stammvereins
    • Wohnsitz im näheren Kreis des antragstellenden Vereins (Kopie einer aktuell ausgestellten offiziellen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Personalausweis)

    4. Freigabe für den Herren-/Frauenspielbetrieb

    Bei Minderjährigen:

    • Einverständniserklärung der Eltern
    • Ärztliches Attest

    5. Rückversetzungsanträge (Jugend)

    5.1. Juniorinnen

    5.2. Handicap

    Nachweise:

    • Schwerbehindertenausweis (mind. 50% Schwerbehinderung)
    • Attest eines Arztes inkl. Begründung