Passwesen

Allgemeines

Die Abgabe der Dokumente erfolgt über den Mannschaftsverantwortlichen über die Ablage im Ballraum. Bei Problemen nehmen Erziehungsberechtigte bitte Kontakt mit dem Mannschaftsverantwortlichen auf.

 

Infos zum digitalem Passbild

Formalien: BT-Trikot & weißer Hintergrund

Dateiname: Name_Vorname_Geburtsdatum.png / .jpg

Abgabe: passwart@bt-fussball.de


1. Neuausstellung

1.1. Vereinswechsel

1.2. Reaktivierung abgemeldeter Spieler*innen

1.3. Korrekturen, Namensänderungen


2. Erstausstellung

2.1. Deutsche oder Ausländer*innen bis zum 9. oder ab 19. Lebensjahr*)

2.2. Ausländer*innen zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr*)

 

*) Bei Erstausstellungen für Ausländer*innen wird zunächst über den DFB ein Freigabeantrag gestellt. Frühestens nach 30 Tagen kann das Spielrecht erteilt werden.


3. Zweitspielrecht

3.1. Junior*innen

Mögliche Begründungen:

  • Stammverein hat keine Mannschaft in der Altersklasse gemeldet
  • Stammverein verfügt über zu viele Spieler*innen
  • Wechselnder Aufenthaltsort (z.B. wegen getrennt lebender Eltern)
  • Keine Jungen- und Mädchenmannschaft (nur Juniorinnen)
  • Keine leistungsgerechte Jungen- und Mädchenmannschaft (nur Juniorinnen)

3.2. Senior*innen (Spiele auf Kreisebene außer Kreispokal, im Frauen-Bereich auf Kreis- oder Verbandsebene)

Nachweise:

  • Nachweis über die Zugehörigkeit: Student*in, Berufspendler*in oder einer vergleichbaren Personengruppe (Studienbescheinigung, schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, o. ä.) 
  • Die Entfernung vom Stammverein zum Zweitverein beträgt mindestens 100 Kilometer (Ausdruck Online-Routenplaner)
  • Schriftliche Zustimmung des Stammvereins
  • Wohnsitz im näheren Kreis des antragstellenden Vereins (Kopie einer aktuell ausgestellten offiziellen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Personalausweis)

4. Freigabe für den Herren-/Frauenspielbetrieb

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung der Eltern
  • Ärztliches Attest

5. Rückversetzungsanträge (Jugend)

5.1. Juniorinnen

5.2. Handicap

Nachweise:

  • Schwerbehindertenausweis (mind. 50% Schwerbehinderung)
  • Attest eines Arztes inkl. Begründung