Haus- und Platzordnung

1. Die Benutzer*) und Besucher der Sportanlagen werden gebeten die Anlagen pfleglich zu behandeln und sie somit möglichst lange in einem wünschenswerten Zustand zu erhalten.
Die Plätze dürfen nur während der regulären Trainingszeiten oder nach Absprache mit Verantwortlichen betreten bzw. genutzt werden. Jede Nutzungszeit ist im Online-Kalender einzutragen. Der Vorplatz steht allen Nutzern unter Beachtung von Haus- bzw. Platzordnung zur Verfügung. Der Vorstand behält sich ausdrücklich vor, nur Spielern und Offiziellen gem. offiziellen DFB-Spielberichtsbogen Zutritt zu den Anlagen zu gestatten (Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit).

2. Das Besteigen von Masten, Zäunen, Toren und Barrieren ist untersagt.

3. Das Mitführen von Hunden auf dem Sportgelände des Stadions und des A-Platzes ist nur im angeleinten Zustand erlaubt. Das Mitführen von Tieren jeglicher Art auf dem Kunstrasenplatz ist untersagt. Ebenfalls ist das Mitführen von Fahrrädern, Rollern u. ä. Transportmitteln auf dem Kunstrasenplatz untersagt. Diese sind vor den Sportanlagen abzustellen.

4. Grillen und offenes Feuer ist auf dem gesamten Sportplatzgelände verboten. Sondergenehmigungen im Falle von Veranstaltungen wie Mannschaftsabende o.ä. sind im Vorfeld beim Vorstand bzw. Platzwart zu beantragen.

5. Während des Spielbetriebs ist den Anweisungen der eingesetzten Ordner oder autorisierten Personen, z. B. Trainern, Betreuern Folge zu leisten.  Ordner und Personen offiziellen Charakters, wie z. B. Trainer oder Betreuer der Bramstedter TS sind legitimiert bei Zuwiderhandlungen das Hausrecht auszuüben, insbesondere dann, wenn Gefahren drohen und gegen die Haus- und Platzordnung verstoßen wurde, oder es droht, dass dagegen verstoßen wird oder beleidigende Äußerungen gegenüber Besuchern, Spielern oder dem/den Schiedsrichter/n erfolgen.     Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder Zerstörungen werden, wo möglich, zivil-, ordnungs- oder auch strafrechtlich verfolgt und haben entsprechende Schadenersatzforderungen zur Folge. 

6. Das Rauchen sowie die Verwendung von Glasflaschen und Gläsern ist auf allen Plätzen sowie auf der Außenlaufbahn des Stadions untersagt.

7. Das Betreten der Rasen- und Kunstrasenflächen in Straßenschuhen ist nicht zulässig, ebenso ist das Betreten des Kunstrasenplatzes mit Metallstollen verboten, jede Art von Metall oder scharfkantigen Elementen ist auf dem Kunstrasenplatz untersagt. Zudem ist ein Betreten der Rasenfläche insbesondere bei Jugendspielen ausschließlich durch autorisierte Trainer und Betreuer erlaubt.
Zuschauer, Eltern und sonstige Begleiter werden gebeten, sich auf den dafür vorgesehenen Tribünen oder Seitenstehplätzen aufzuhalten. Auch hinter den Toren haben sich keine Eltern/sonstige Begleiter aufzuhalten.

8. Trainer und Betreuer haben nach Spiel- und Trainingsbetrieb sicherzustellen, dass der Platz komplett leergeräumt und alles ordnungsgemäß weggestellt und gelagert wurde (insbesondere Tore anzuketten). 

9. Bei Pflegearbeiten sind parallele Nutzungen untersagt.    

10. Der Trainingsbetrieb sollte immer an verschiedenen Stellen des Rasenplatzes durchgeführt werden. Torräume sind zu schonen.

11. Die Tore müssen stets gefahren werden, sonstiges Trainingsmaterial wird getragen. Das Schieben der Gegenstände auf dem Platz ist grundsätzlich untersagt.

12. Nach Spiel- und Trainingsbetrieb haben Trainer und Betreuer dafür zu sorgen, dass alle Ein- und Ausgangstüren abgeschlossen sind.            

13. Die Benutzung der Sportanlagen kann aus besonderen Gründen wie z.B.  Sonderveranstaltungen, Witterungseinflüsse etc. für den normalen Trainings- und Spielbetrieb gesperrt werden.Die Befugnis zur Sperrung der gesamten Sportanlage sowie von Teilen der Sportanlage obliegt grundsätzlich dem verantwortlichen Platzwart. Eine Aufhebung der Platzsperre obliegt ebenfalls nur dem verantwortlichen Platzwart sowie in Eilfällen den zuvor bestimmten Mitgliedern des Vorstands (Platzkommission).        

14. Auf der Sportanlage werden (audiovisuelle) Aufnahmen durch automatisierte Kameras, Drohnen und/oder andere Geräte erstellt. Diese Aufnahmen können live und/oder in Form von Nachverwertungen durch Zusammenfassungen der Spiele/Trainings veröffentlicht werden, womit gem. die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 (lit. e), f) DSGVO aufgrund des Hausrechts erfüllt sind.

 

Diese Haus- und Platzordnung tritt mit Vorstandsbeschluss vom 26.10.2022 in Kraft.

*) im Folgenden ist grundsätzlich auch die weibliche Form gemeint